Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand: 27.9.2023.
§ 1 Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Julia Magill (im Folgenden „die Lektorin“), und ihrem Auftraggeber / ihrer Auftraggeberin (im Folgenden „Kunde“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
§ 2 Vertraulichkeit
1. Die Lektorin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der angebotenen Dienstleistungen (Korrektorat, Lektorat, Gutachten, Beratung, Exposé-Check, Schreibbegleitung) zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Die Lektorin ist berechtigt, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung des Auftrags aufzubewahren. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
3. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten während der Übermittlung nicht von Dritten eingesehen werden können. Der Lektorin haftet nicht für Fälle von unautorisierten Zugriff auf die elektronische Kommunikation und die Folgen.
§ 3 Auftragserteilung
1. Nach Kontaktaufnahme durch den Kunden erstellt die Lektorin ein Angebot. Hier sind Angaben über Art der Leistung (Korrektorat, Lektorat, Gutachten, Beratung, Exposé-Check, Schreibbegleitung), Umfang, Preisberechnung, Gesamtpreis sowie ggf. der Liefertermin enthalten. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Für das Lektorat wird das Angebot auf Grundlage des vorliegenden Manuskriptausschnitts erstellt. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript kann kein Angebot erstellt werden.
3. Die Lektorin bietet, sofern freie Kapazitäten verfügbar sind, ein kostenloses Probelektorat von bis zu drei Normseiten à 1 500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Entscheidet sich der Kunde nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, werden die drei überarbeiteten Normseiten bei der Preisberechnung mit berechnet.
4. Die Lektorin behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (u. a. Gewaltverherrlichung, politischer Extremismus) abzulehnen.
5. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden bei der Lektorin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Lektorin beim Kunden vorliegt.
6. Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Probeseiten abweichen. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.
§ 4 Preise
1. Eine Normseite umfasst 1 500 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Normseitenzahl des überarbeiteten Werks (inkl. der drei Seiten des Probelektorats), die für den Preis ausschlaggebend ist, errechnet sich durch Division der Gesamtanzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen) durch 1 500. Die auf der Website angegebenen Preise pro Normseite verstehen sich als Mindestpreise pro Normseite (umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG.). Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise pro Normseite werden im Angebot festgesetzt.
§ 5 Bearbeitung
1. Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Kunden verursachten Fehler – im Bereich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik – im Ausgangstext (Korrektorat) oder Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Stillektorat) sowie der Logik, des Worldbuildings und der Spannung (Inhaltslektorat). Der Text des Kunden wird je nach Vereinbarung im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der „Änderungen nachverfolgen“-Funktion durchgeführt. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung oder Ablehnung durch den Kunden.
2. Die Bearbeitung erfolgt gemäß der im Vertrag getroffenen Absprachen. Das zu überarbeitende Dokument muss der Lektorin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
3. Grundlage der Korrekturen ist der Duden. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie, fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern wünscht, muss er die Lektorin darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden sollen, sind der Lektorin ebenfalls mitzuteilen. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann nach Fertigstellung des Auftrags keine Reklamation der Leistungen geltend gemacht werden.
4. Insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen wird regelmäßig Kontakt zum Kunden gehalten. Der Kunde verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext für die Texterstellung behilflich zu sein.
§ 6 Lieferung
1. Für die Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
2. Die Lektorin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Kunde ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
3. Die Lektorin bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Kunde hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Lektorin erlöschen in diesem Fall.
4. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Lektorin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Lektorin hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass der Kunde den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.
3. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
5. Sofern der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
6. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
§ 8 Rechnung und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
2. Bei einem Auftragswert von über 200 € ist die Lektorin berechtigt, einen Vorschuss von 50 % des Gesamtpreises zu verlangen.
3. Die Vergütung für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Sie ist sofort zahlbar (abzüglich evtl. bereits vorgenommener Anzahlungen oder Teilzahlungen). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Haftung der Lektorin
1. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Lektorin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
4. Wenn der Kunde Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
5. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurden im korrigierten Text weniger als 90 % der Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde sprachliche oder inhaltliche Vorschläge seitens der Lektorin im Rahmen des Stillektorats und Inhaltslektorats ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
6. Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch den Kunden zu erstatten.
8. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 10 Kündigung
1. Der Kunde kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
2. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Lektorin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
§ 11 Impressumsvorgaben für den Kunden
1. Der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen.
2. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz der Lektorin ist der Erfüllungsort. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Ort des Geschäftssitzes.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.